Unfallversicherung

Der Schwarzwaldverein hat bei der BGV-Versicherung eine Gruppen­unfall­versicherung abgeschlossen. Diese gilt ab dem 01.01.2024 für alle Mitglieder im Schwarzwaldverein.

Die wichtigsten Details zur neuen Unfallversicherung

Der Schwarzwaldverein hat bei der BGV-Versicherung eine

Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Diese gilt ab dem 01.01.2024 für alle

Mitglieder im Schwarzwaldverein.

Wer ist versichert?

Versicherte Personen sind die Mitglieder aller Schwarzwaldverein Ortsvereine und des Hauptvereins, sofern zum Zeitpunkt des Unfalls der Mitgliedsbeitrag gezahlt ist.

Was ist versichert?

Versichert sind Unfälle, mit erweitertem Unfallbegriff, weltweit bei Vereinsaktivitäten inklusive Wegerisiko, die dem Vereinszweck und Erhalt des Vereins dienen. Europaweit (geografisch) bei privaten Aktivitäten, die den Natursportarten ohne erhöhtes Risiko bei Vereinsaktivitäten gleichgestellt sind.

Was ist nicht versichert?

Natursportarten mit erhöhtem Risiko (z.B. Gleitschirm- oder Segelfliegen), Unfälle im Haushalt, Sachschäden (z.B. Brille, Kleidung), Kosten für ärztliche Heilbehandlung

Was sind Vereinsaktivitäten?

Alle Aufgaben zum Vereinszweck wie in §2 der Hauptvereinssatzung beschrieben, so z.B. Natursportarten wie Wandern, Radfahren, Skifahren, Wege-, Familien-, Jugend-, Natur- und Denkmalschutzarbeiten.

Welche Unterschiede zwischen Vereinsaktivitäten und privaten Aktivitäten?

Eine transparente Übersicht über die Leistungen finden Sie hier.

Neuste Beiträge