Hinweise für Wanderer und Radfahrer

  1. Eine vorherige Anmeldung beim Wander/ Radführer ist erforderlich.
  2. Die Anreise zum Ausgangspunkt erfolgt mit dem Bus. Falls mit dem Auto Fahrgemeinschaften gebildet werden, ist eine Kostenumlage von 0,10 EUR/ km pro Person gewünscht.
  3. Nichtmitglieder leisten einen Unkostenbeitrag von 3,– € pro Person.
  4. Jeder Wanderteilnehmer wandert und Radfahrer fährt auf eigene Verantwortung. Eine Haftung des Vereins ist ausgeschlossen.
  5. Die Wanderungen werden bei fast jedem Wetter durchgeführt, denn Wanderwetter ist fast immer und es regnet nie den ganzen Tag!
  6. Jeder Wanderer sollte mit einer Rucksackverpflegung, gute Wanderschuhe und wetterangepasster Kleidung ausgerüstet sein.
  7. Jeder Radfahrer hat für eine ausreichende Ausrüstung wie Fahrradhelm, Luftpumpe, Ersatzschlauch usw. zu sorgen. Wetterangepasste Radbekleidung und leichte Verpflegung mit Getränken ist obligatorisch.
  8. Der Wander/ Radführer kann zu jedem Zeitpunkt die Tour aus organisatorischen Gründen ändern oder kurzfristig absagen.
  9. Die Vorschläge und Anweisungen des Wander/ Radführers sollten Sie zu Ihrer Sicherheit stets befolgen.
  10. Der Wander/ Radführer kann z.B. bei unzweckmäßiger Bekleidung des Teilnehmers, auf der Tour zu erwartenden Konditionsproblemen oder ähnlichen Belangen und so den Erfolg der Gruppe behindern können, einzelne Teilnehmer ohne Begründung von der Veranstaltung ausschließen.
  11. Der Schwarzwaldverein Ettenheim-Herbolzheim e.V. haftet nicht bei Unfällen und nicht für eventuell entstandene Schäden.